top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlosserei Engel GmbH

( Version 01.05.2021 )

1. Allgemein, Vertragsgegenstand

Für den Vertrag zwischen dem Besteller und uns sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgebend..
Änderungen, Nebenabreden oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, soweit wir diese schriftlich akzeptiert haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss. den Inhalt und die Abwicklung von Offerten/Bestellungen.
Wir erbringen gegenüber dem Besteller Dienstleistungen (Auftrag, Werkvertrag) in demjenigen Rahmen bzw. Umfang, wie sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Die schriftliche Vereinbarung ersetzt die vor Vertragsabschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen.
Mit seiner Bestellung resp. der Annahme unserer Offerte akzeptiert der Besteller unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil der rechtlichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller.

2. Offerten / Vertragsabschluss

Wir erstellen auf Anfrage des Bestellers oder auf eine Ausschreibung hin eine schriftliche Offerte. Ist in der Offerte nichts anderes vermerkt, so gilt sie als auf einen Monat seit Versanddatum befristet. Die Offerte spezifiziert in der Regel den konkreten Auftrag und enthält eine unverbindliche Kostenschätzung, wobei auch ein verbindliches Kostendach oder ein Pauschalpreis offeriert werden kann.
Andere als in der schriftlichen Offerte oder deren Anhänge spezifizierte Auftragsinhalte sind nicht umfasst.
Unsere Offerte gilt seitens des Bestellers als angenommen (und damit der Vertrag als abgeschlossen), wenn der Besteller die Annahme schriftlich bestätigt. Die Bestellung eines Bestellers gilt unsererseits als angenommen (und damit der Vertrag als abgeschlossen), wenn wir dem Besteller die Bestellung schriftlich bestätigen.
Jede Partei kann sich vorbehalten, dass stattdessen ein separater schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.

3. Mitwirkungspflichten des Bestellers

Der Besteller ist verpflichtet, uns möglichst frühzeitig - wenn möglich bereits vor Vertragsabschluss - über alle Umstände, die die Ausführung des Auftrags/Werkvertrags beeinflussen können, über Besonderheiten des einzelnen Projekts oder Auftrags, über notwendige spezielle Vorkehrungen etc. aufzuklären und zu dokumentieren. Der Besteller hat uns Zugang zu den Daten und Arbeitsplätzen zu verschaffen und - wenn von uns verlangt - eine Kontaktperson zu bezeichnen.
Der Besteller unterstützt uns generell in allen Belangen, die unsererseits für eine vertragsgemässe und rasche Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten gehen zulasten des Bestellers.

4. Preise

Alle Preise sind netto in CHF.
Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Mehrwertsteuer [MWST], andere Umsatzsteuern, Gebühren, Zölle, Abgaben, ohne Verpackungs- und Transportkosten und ohne Mindermengenzuschläge.
Die aufgeführten Gebinde sind Standardgrössen; für spezielle Gebindegrössen wird ein Zuschlag verrechnet.

5. Zahlungskonditionen

30 Tage netto, ohne jeden Abzug.
Der Zahlungsrückstand des Bestellers berechtigt uns zum unverzüglichen Vertragsrücktritt.
Wir behalten uns das Recht vor, auf verspätet bezahlte Rechnungen ab der ersten Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu liefern; insoweit entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

6. Lieferung

Verpackungs- und Transportkosten (Lieferkosten) werden für sämtliche Lieferungen verrechnet.
Alle vereinbarten Liefertermine sind Richttermine und freibleibend; Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadenersatz; Zuschlage für Eillieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Zufahrt zum Abladeort muss bei jeder Witterung, auch für schwere Strassentransportfahrzeuge/Lastenzüge, zugänglich sein. Der Ablad hat unverzüglich zu erfolgen und obliegt dem Besteller. Wartezeiten eines Lieferfahrzeuges werden verrechnet.
Beim Empfang der Lieferung sind Mängel und/oder Beschädigungen dem Transporteur unverzüglich zu melden.
Wir haben ein Zurückbehaltungsrecht, solange der Besteller mit einer Verpflichtung aus diesem oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien, in Verzug ist, es sei denn, dass diese Verpflichtung nur ganz geringfügig ist und Vertragserfüllung unsererseits nicht beeinträchtigt.
Der Besteller darf Teillieferungen nur zurückweisen, wenn ihm dies auch unter Berücksichtigung unserer berechtigten Belange absolut unzumutbar ist. Die Transporte werden von Vertrags-Speditionsfirmen durchgeführt und erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Besteller über. Das gilt auch bei Eilgeschäften. Transportschäden hat der Besteller unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und in einem mit diesem gemeinsam errichteten Protokoll festzuhalten.
Eine Versicherung der Ware ist vom Besteller gesondert in Auftrag zu geben und zu vergüten
Versandfertig gemeldete Ware ist vom Besteller unverzüglich abzurufen. Geschieht dies nicht, so können wir die Ware auf Kosten des Bestellers einlagern.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware auf den Besteller über. Wir behalten uns vor, unseren Rechtsanspruch im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen

8. Retouren

Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht für bestellte und gelieferte Ware. Rücknahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung für Waren möglich, die sich in einwandfreiem und sofort wiederverkäuflichen Zustand befinden. Kunden- bzw. auftragsspezifisch gefertigte Waren werden nicht zurückgenommen. Die anfallenden Rücknahmekosten werden in Rechnung gestellt. jedoch mindestens 20% des Warenwerts. Die Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers.
Standard-Lagerartikel werden nur nach vorheriger Absprache und originalverpackt zurückgenommen; die anfallenden Rücknahmekosten werden in Rechnung gestellt.
Die Rücksendung geht zu Lasten des Bestellers und hat franko unsere Adresse zu erfolgen. Angebrochene Originalgebinde werden nicht zurückgenommen.
Einweg-Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen und muss vom Besteller auf eigene Kosten entsorgt werden.

9. Mängelrügen

Mängelrügen haben sofort nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung der Ware nach Erhalt nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen, vorab per E-Mail. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Überprüfung der Mängelrüge zu geben.
Ist die Mängelrüge begründet, wird die fehlerhafte Ware durch fehlerfreies Material ersetzt; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art (namentlich der Ersatz direkten oder indirekten Schadens sowie eines Folgeschadens), sind ausgeschlossen.
Wir haften nicht für die Folgen unsachgemässer Verarbeitung unserer Produkte.

10. Garantie, Haftung

Wir garantieren dafür, dass unsere Produkte immer in der gleichen Qualität hergestellt werden und den Angaben der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen technischen Vorgaben entsprechen; Änderungen aufgrund neuester Forschungserkenntnisse oder Normen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Eine Garantie der Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Besteller beabsichtigten Zweck wird nicht übernommen.
Wir lehnen jede Verantwortung für alle Arten von Schäden (namentlich Ersatz für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden) ab, die zufolge einer fehlerhaften oder verspäteten Erfüllung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Bestellers entstanden sind.
Bei auftretenden Unsicherheiten empfehlen wir dem Besteller, uns seine Probleme zu unterbreiten und unseren Beratungsdienst in Anspruch zu nehmen. Im Falle von Ansprüchen, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, haften wir nur für Schäden, die wir grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und die in unserem Verantwortungsbereich liegen. Für Schäden, die eine befugte Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht, wird die Haltung von Schlosserei Engel GmbH im Falle leichten Verschuldens wegbedungen. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für Forderungen auf Schadenersatz für Umtriebe, die dem Besteller als Folge eines Mangels entstanden sind, sowie Forderungen aus entgangenem Gewinn ausgeschlossen..
Eine weitergehende Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Höhere Gewalt, Rohstoffverknappung

In Fällen von höherer Gewalt oder von Rohstoffverknappung und damit in Zusammenhang stehenden Preissteigerungen oder Lieferausfällen behalten wir uns ausdrücklich vor:
- alle Offerten als freibleibend zu betrachten
- zu Tagespreisen zu fakturieren
- vertraglich vereinbarte Liefermengen unter Vorbehalt der Rohstoffbeschaffung zu erfüllen

12. E-Mail

Wie bei anderen Kommunikationsformen besteht bei Versendungen durch E-Mail die Gefahr, dass vertrauliches Material versehentlich an einen falschen Adressaten gesendet wird oder dem Adressaten überhaupt nicht zukommt.
Der Besteller ist sich darüber im Klaren. dass das Internet nicht sicher ist und Risiken bestehen, wenn vertrauliche Informationen per E-Mail übermittelt werden. Erhalten wir E-Mail-Adressen, an die Informationen versendet werden sollen, so gehen wir (wenn sich der Besteller nicht
explizit gegenteilig äussert) davon aus, dass der Besteller mit dem Gebrauch vom E-Mail einverstanden ist, dass das vom Besteller benutzte System genügend sicher und vertraulich ist, um dessen Interessen zu schützen und der Besteller Vorkehrungen trifft, um die Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten, im Speziellen den Schutz vor Viren.

13. Anwendbares Schweizerisches Recht , Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Schlosserei Engel GmbH und dem Besteller findet ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) Anwendung .
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der rechtliche Sitz der Schlosserei Engel GmbH. Wir behalten uns aber vor, den Besteller auch an seinem Rechtsdomizil zu belangen.

14. Änderung unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Die Änderungen werden dem Besteller in geeigneter Weise (z.B. online auf unserer Website) bekannt gegeben.
Die jeweils verbindliche Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf unserer Website (www.schlosserei-engel.ch) einseh- und ausdruckbar.

15. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung für ungültig erklärt werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile einer Bestimmung nicht beeinträchtigt.

Impressum:

Schlosserei Engel GmbH, Industriering 46, 3250 Lyss, Schweiz

info@schlosserei-engel.ch

031 859 57 21

©2019 Schlosserei Engel. Erstellt von mobiletrend.ch

bottom of page